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Ofterdinger, Hannah Birte
Vom Reden und Schweigen des Anstaltsarztes
Eine strafrechtliche und strafprozessuale Betrachtung.
Duncker & Humblot
978-3-428-18990-8
1. Aufl. 2023 / 425 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge. Band: 315

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Anstaltsärzte den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren haben, mitteilen müssen. Erkenntnisse, welche Anstaltsärzte von Gefangenen erlangen, können für die Strafverfolgungsorgane von großem Interesse sein. Allerdings unterliegen auch Anstaltsärzte grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang, ob und wann Anstaltsärzte zu einer Offenbarung dieser Tatsachen verpflichtet oder befugt sind. Dabei werden zunächst die landesgesetzlichen Bestimmungen betrachtet. Darüber hinaus wird § 114e StPO begutachtet und durch eine Normauslegung dessen Regelungsadressat ermittelt. Im Ergebnis sind Anstaltsärzte nach § 114e StPO weder verpflichtet noch befugt Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Schließlich wird erörtert, wie mit den durch den Anstaltsarzt rechtwidrig offenbarten Tatsachen umgegangen werden darf.